Do 26. Apr 2012, 22:36
Hi, Hans,
das ist wohl bei uns auch seit längerem ein Streitpunkt, siehe nachfolgende Artikel
von "2010" -
( Und was hat sich seitdem getan..?):"Die Politik ist zerstritten, seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2009 die nachträgliche Sicherungsverwahrung für als gefährlich eingestufte Gewaltverbrecher für rechtswidrig erklärt hatte.
(Wie Du schon sagtest.)Seitdem wurden bereits 15 Schwerverbrecher auf freien Fuß gesetzt, weitere 80 könnten nach Schätzungen der Länder hinzukommen. Die Justizanstalt Freiburg, in der allein 60 Häftlinge in Sicherungsverwahrung sitzen, warnte gestern vor einer „Entlassungswelle”.
In der Koalition wird derzeit nach Lösungen gesucht, wie die Bevölkerung vor Triebtätern und anderen Schwerkriminellen geschützt werden kann..."
( Wir haben 2012 und immer noch kein Plan ..?)------------
Auch wenn es in der USA sei 1997 anders gehandhabt wurde:
"Internetseiten, die den Aufenthaltsort als gefährlich geltender entlassener Sexualstraftäter und deren Identität öffentlich machen, gibt es in den USA seit 1997. "
gibt es da auch eine Schwachstelle :
"Dort wurden im Bundesstaat Maine im Jahr 2006 zwei Gewalttäter von wütenden Anwohnern ermordet, was zu heftigen Diskussionen über öffentliche Täterlisten geführt hatte."
--------------
Deshalb ist das Innenministerium dagegen (
was man auch mit im Zuge der letzten Facebookaufrufe zur Selbstjustiz berücksichtigen muß..):
http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 12234.html---------------
Vorstöße gab es schon:
http://www.ad-hoc-news.de/berlin-stadtrat-will-wohnbereiche-potenzieller--/de/News/20897490http://www.stern.de/news2/aktuell/union ... 91414.html----------------
Die Debatte ist eigentlich bei uns durch die Polizei wegen o.g. Entlassungswelle aufgekommen:
"Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte die Debatte angestoßen. Gewerkschaftschef Rainer Wendt zu BILD am SONNTAG:
„Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, wo sich entlassene Schwerkriminelle befinden. Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt. Deshalb muss der Aufenthaltsort von entlassenen Schwerverbrechern der Öffentlichkeit auf der Homepage der Polizei bekannt gemacht werden.” Wendt weiter: „Es müssen der komplette Name, ein Foto, Wohnort, Straße und Hausnummer des Gewaltverbrechers für jeden einsehbar sein. Schließlich wollen die Bürger genau wissen, mit wem sie es zu tun haben.”
Wenn „die Politik die Bevölkerung schon im Stich” lasse, so Wendt, „darf sie sie nicht auch noch im Unklaren lassen”.
--------------
Und das neuste kontroverse Rezept "Elektronische Fußfesseln"..:
"Sexverbrecher werden in Zukunft mit Fußfesseln überwacht, denn die derzeitige Überwachung von Kinderschändern kostet 10.000.-Euro im Tag 16 Beamte rund um die Uhr!"
Quelle: http://www.bild.de -online 8.08.2010-----------
Persönliche Anmerkung : Ist sicher ein kompliziertes Ding in einem Rechtsstaat, auch wenn ich persönlich keinen Hehl daraus mache das man Prioritäten setzen muß !
LG,
elk